Energieverbrauch minimieren & Energien effizient nutzen
Energiesparen ist angesichts steigender Energiekosten heutzutage für jeden zwingend notwendig. Ziel der Energieberatung ist es den Endenergie-verbrauch zu minimieren und die eingesetzten Energien effizienter zu nutzen.
Wenn Sie Energie- und Heizkosten sparen möchten oder einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten, dann helfe ich Ihnen als qualifizierter Energieberater (SHK) gern und erstelle Ihnen einen Energieausweis.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis zeigt an, wie die Anlagentechnik und Gebäudehülle Ihres Hauses mit der eingesetzten
Heizenergie umgeht? Das
Dokument gilt 10 Jahre und muss dann erneuert werden.
-> Muster Energieausweis
Erstellung eines Energieausweis
Einen hohen Nutzwert für die Zukunft bietet der bedarfsorientierte
Energieausweis. Gerne komme ich in Ihr Haus und nehme die Daten
des Gebäudes auf: umbautes Volumen, Nutzfläche, Wärmedämmung und
Heiztechnik. Dieser Ausweis zeigt genau, wie es um das Gebäude steht.
Die Modernisierungsempfehlungen sind objektiv und auf die Immobilie
zugeschnitten.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Energieausweis nur, wenn eine
Nutzungsänderung ansteht. Wollen Eigentümer ihr Gebäude ganz oder
teilweise vermieten, verpachten oder verkaufen, müssen sie den Ausweis
allen Interessenten vorlegen, die danach fragen. Tun sie dies nicht oder
legen sie ein fehlerhaftes Dokument vor, riskieren sie ein Bußgeld.
Gesetzliche Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Interessenten sehen am Energieausweis, wie es um den energetischen
Zustand des Gebäudes bestellt ist. Künftige Mieter nutzen ihn als
Indikator für die späteren Heizkosten. Für Kaufwillige sind die
Modernisierungsvorschläge besonders interessant. Sie gehören zu jedem
Energieausweis und zeigen, welche Investitionen die Energieeffizienz des
Gebäudes steigern und dabei besonders wirtschaftlich sind.
Bedarfsausweis fürs Eigenheim
Wer ein Eigenheim oder ein kleines Mehrfamilienhaus mit bis zu vier
Wohneinheiten besitzt, für das der Bauantrag vor 1977 gestellt und das
seitdem noch nicht energetisch saniert wurde, benötigt einen
bedarfsorientierten Ausweis.
Für alle anderen Bestandsgebäude genügt laut EnEV der
verbrauchsorientierte Energie-ausweis. Für diesen werden nur die
Heizenergieverbräuche der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Die Werte
sind dann zwar statistisch bereinigt. Dennoch sprechen sie weniger für
den Zustand des Gebäudes und mehr für die Heizgewohnheiten der
bisherigen Nutzer. Aus diesem Grund raten Energieberater zum Bedarfsausweis.
(Quelle: ZVSHK)
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
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